Einmal im Jahr muss jeder Atemschutzgeräte-träger auf die Übungstrecke, um die Tauglichkeit zu überprüfen.
Weiter hin muss er die ärztliche Untersuchung (G26-3) bestehen, um als Atemschutzgeräteträger zugelassen zu werden. Die Untersuchung
wird in der Regel alle drei Jahre wiederholt, was vom Alter des Feuerwehrmannes
abhängig ist. Die Feuerwehr Bernsbach hatte zwei Termine, so dass alles Atemschutzgeräteträger auf die Atemschutzstrecke konnten!
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